Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Sarg an das Feuer übergeben. Bevor jedoch die Einäscherung erfolgen darf, ist eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt durchzuführen. Ausnahme: Es erfolgt eine Freigabe durch die Staatsanwaltschaft. Folgende Beisetzungsmöglichkeiten gibt es:

Urnenreihengrab: Urnenreihengräber werden der Reihe nach vergeben. Es besteht nicht die Möglichkeit, die Lage des Grabes zu bestimmen. In einem Urnenreihengrab kann eine Urne beigesetzt werden. Die Ruhefrist für Urnenreihengräber beträgt 20 Jahre und kann auch nicht verlängert werden.
Urnenwahlgrab: Bei Urnenwahlgräber kann die Lage in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und nach Verfügbarkeit bestimmt werden und wird für eine Laufzeit von 30 Jahren erworben, welche auch verlängert werden kann. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. In einem Wahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

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