Erdbestattung
Bei einer Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg an die Erde übergeben. Dies ist auf folgende Arten möglich:

Beisetzung in einem Reihengrab: Reihengräber werden der Reihe nach vergeben. Es besteht nicht die Möglichkeit, die Lage des Grabes zu bestimmen. In einem Reihengrab kann ein Verstorbener/eine Verstorbene beigesetzt werden. Die Ruhefrist für Reihengräber beträgt 20 Jahre und kann auch nicht verlängert werden.

Beisetzung in einem Wahlgrab: Bei Wahlgräbern kann die Lage in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und nach Verfügbarkeit bestimmt und für eine Laufzeit von 30 Jahren erworben werden. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Es kann ein Nacherwerb erfolgen. In einem Wahlgrab können ein Sarg und bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Bei einem Wahlgrab mit Tieferlegung können zwei Särge und bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Bei einer Doppelstelle kann die doppelte Menge von Beisetzungen erfolgen.

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